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Urteilsveröffentlichungen
AmtsG Kerpen - BGB § 1602 I
(FamG, rkr. Urteil v. 15. 2. 2001 - 52 F 67/00)
Bei einer durch die Bundesanstalt für Arbeit geförderten sog. Behindertenausbildung geschieht der Wechsel von einer einfachen zu einer qualifizierten Ausbildung im Rahmen einer Erstausbildung. Das gilt insbesondere, wenn die ursprüngliche Ausbildung als Basis dienen kann und sich die Beendigung der Ausbildung insgesamt nur um ein halbes Jahr verzögert.
(Leitsatz der Redaktion)
AmtsG Kerpen - EGBGB Art. 18 IV; Art. 3 II; iran. ZGB Art. 1106, Art. 1078; dt.-iran. NiederlAbk Art. 8 III S. 2; GFK Art. 12; AsylVfG §§ 77 I, 3
(FamG, rkr. Beschluß v. 2. 3. 2001 - 50 F 261/00)
Unterhaltsansprüche zwischen iranischen Ehegatten sind nach den Bestimmungen des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens auch dann nach iranischem Recht zu beurteilen, wenn die Ehe nach deutschem Scheidungsrecht geschieden worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
AmtsG Linz am Rhein - ZPO § 127a I; BGB § 1360 a
(FamG, Beschluß v. 21. 7. 2000 - 4 F 15/00)
Ein Prozeßkostenvorschuß in Unterhaltssachen kann gewährt werden, wenn der Rechtsstreit nicht mutwillig und offensichtlich aussichtslos ist; eine Prüfung der Erfolgsaussichten wie bei einem Prozeßkostenhilfeantrag findet nicht statt.
(Leitsatz der Redaktion)
erschienen in FamRZ 2001, Heft 14, S. 927 f
OLG Köln - BGB § 1361 1
(21. ZS-FamS-, Beschluß v. 18. 9. 2000 - 21 WF 161/00)
- Arbeitslosengeld, das an die Stelle von Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit tritt, ist wie dieses nur zur Hälfte auf den Anspruch auf Trennungsunterhalt anzurechnen.
- Einkünfte des Unterhaltsberechtigten aus unzumutbarer Arbeit werden im Rahmen der Differenzmethode als bedarfsfähig berücksichtigt.
(Leitsätze der Redaktion)
erschienen in FamRZ 2001, Heft 10, S. 626 f.
Beitrag in der Zeitschrift “Meisterbrief” 1/02 zum Thema
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