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In der Anwaltskanzlei Hoener erhalten Sie erstklassige Beratung und guten Service zu fairen Preisen. Die Rechtsanwaltsgebührenordnung sieht für ein erstes Beratungsgespräch Kosten in Höhe von bis zu 208,80 € vor. In der Anwaltskanzlei Hoener kostet ein erstes Beratungsgespräch:
(Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.) Sollte eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit erforderlich werden, können die hierdurch entstehenden Kosten im Rahmen eines ersten Gespräches geklärt werden. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Familienrecht und im Erbrecht in der Regel mindestens die Kosten einer ersten Beratung, jedoch nicht für eine vorsorgliche Beratung etwa bei der Beratung über eine Testamentserrichtung. Wenn Sie die Kosten der anwaltlichen Beratung nicht selbst tragen können, weil Sie Sozialhilfe beziehen oder ein vergleichbar niedriges Einkommen, können sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines reduzieren sich die Beratungskosten für Sie auf 10,00 €.
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