Dag Hoener

Anwaltskanzlei für Familienrecht

Neusser Str. 300

50733 Köln-Nippes

Telefon: (0221) 77 89 84 0

Telefax: (0221) 77 89 84 2

 

Mein letzter Wille!

Zu meinem Erben setze ich meine Tochter Julia Otten, geboren am 27.08.1992, wohnhaft Försterstr. 3, 50823 Köln ein.

Meine Tochter soll jedoch nur Vorerbin sein. Sie soll von sämtlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreit sein, soweit gesetzlich zulässig.

Nacherben sollen die jeweiligen Abkömmlinge meine Tochter werden, hilfsweise soll der 1. FC Köln Nacherbe werden, damit mein Verein nie wieder absteigt.

Für den Fall, dass meine Tochter Julia Erbin wird und zum Zeitpunkt meines Todes noch minderjährig ist, ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich meinen Bruder Tobias Otten, Niehler Str. 101, 50733 Köln. Der Testamentsvollstrecker soll die Aufgabe haben, das Vermögen meiner Tochter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu verwalten. Die Testamentsvollstreckung soll, wie besprochen, unentgeltlich erfolgen.

 

Köln, 10.05.2003                  

Thomas Otten

 

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Bitte beachten Sie, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es von einem Notar beurkundet oder vollständig handschriftlich geschrieben und unterschieben ist. Es ist nicht möglich, ein Testament mit Schreibmaschine oder Computer zu errichten!

Bei diesen Vorschlägen handelt es sich lediglich um Beispiele. Insbesondere bei schwierigeren Familienkonstellationen mit Stiefkindern oder neuen Partnern sollte die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, der sich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert hat.

 

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