Dag Hoener

Anwaltskanzlei für Familienrecht

Neusser Str. 300

50733 Köln-Nippes

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Testament

Zu meinen Erben setze ich meine Kinder Nicole Franz, geboren am 07.08.1977, wohnhaft Grachtenhofstr. 50, 50226 Frechen und Dirk Franz, geboren am 28.12.1980, wohnhaft Sechzigstr. 4, 50733 Köln zu gleichen Teilen ein.

Meine Kinder sollen jedoch nur Vorerben sein. Sie sollen von sämtlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreit sein, soweit gesetzlich zulässig.

Nacherben sollen die jeweiligen Abkömmlinge meine Kinder werden, hilfsweise soll mein anderes Kind Nacherbe werden, weiter hilfsweise soll meine Schwester Petra Franz-Sandhof, geb. am 21.02.1956, Regentenstr. 5, 51063 Köln Nacherbin werden.

Soweit eines meiner Kinder Erstzerbe oder Nacherbe nach dem Geschwisterkind wird, soll es wiederum lediglich Vorerbe sein.

 

Köln, 10.05.2003                   Peter Franz

 

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Bitte beachten Sie, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es von einem Notar beurkundet oder vollständig handschriftlich geschrieben und unterschieben ist. Es ist nicht möglich, ein Testament mit Schreibmaschine oder Computer zu errichten!

Bei diesen Vorschlägen handelt es sich lediglich um Beispiele. Insbesondere bei schwierigeren Familienkonstellationen mit Stiefkindern oder neuen Partnern sollte die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, der sich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert hat.

 

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