Dag Hoener

Anwaltskanzlei für Familienrecht

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50733 Köln-Nippes

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Testament

Zu meinem alleinigen Erben setze ich meinen Sohn Jens Hansen, geboren am 30.09.1979, wohnhaft Römerstr. 305, 50354 Hürth, ein.

Mein Sohn soll jedoch nur Vorerbe sein. Er soll von sämtlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreit sein, soweit gesetzlich zulässig.

Nacherben sollen die Abkömmlinge meines Sohnes werden, hilfsweise, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind, mein Patenkind Heike Hamm, geboren am 03.05.1980, wohnhaft Nordstr. 7, 50733 Köln . Die Nacherbschaft soll mit dem Tod des Vorerben eintreten.

 

Bergheim, den 10.05.2003      

        Sabine Hansen, geborene Wischmann

 

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Bitte beachten Sie, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es von einem Notar beurkundet oder vollständig handschriftlich geschrieben und unterschieben ist. Es ist nicht möglich, ein Testament mit Schreibmaschine oder Computer zu errichten!

Bei diesen Vorschlägen handelt es sich lediglich um Beispiele. Insbesondere bei schwierigeren Familienkonstellationen mit Stiefkindern oder neuen Partnern sollte die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, der sich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert hat.

 

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