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Herr Schneider (55) ist geschieden. Seine Tochter (25) ist Studentin. Sie ist ledig und hat keine Kinder. Herr Schneider verstirbt an einem Herzinfarkt und hinterlässt seiner Tochter Wertpapiere im Wert von 50.000,00 €. Kurze Zeit später kommt die Tochter bei einem tragischen Verkehrsunfall ums Leben.
Die geschiedene Ehefrau des Herrn Schneider wird nun Erbin Ihrer Tochter und erhält die Wertpapiere, die der Vater der Tochter hinterlassen hat.
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