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Bedienungsanleitung zur Düsseldoerfer Tabelle
Ermitteln Sie zunächst das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen. Hierbei helfen Ihnen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Sie zuständigen Oberlandesgerichtes im Raum Köln/Bonn/Aachen ist dies das Oberlandesgericht Köln. Zweckmäßigerweise erfolgt eine Einkommensermittlung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, der auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert ist.
Suchen Sie dann in der linken Spalte die zutreffende Einkommensgruppe heraus.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von einer Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen aus. Bei einer unterhaltspflicht gegenüber mehr oder weniger Personen muss eine entsprechende Korrektur erfolgen:
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber einer Person gehen Sie zwei Stufen tiefer (so dass Sie zu einer höheren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen gehen Sie eine Stufe tiefer (so dass Sie zu einer höheren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber vier Personen gehen Sie eine Stufe höher (so dass Sie zu einer niedrigeren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber fünf Personen gehen Sie zwei Stufen höher (so dass Sie zu einer niedrigeren Einkommensgruppe gelangen).
Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber mehr als sechs Personen gehen Sie entsprechend höher, soweit noch möglich.
Suchen Sie sodann die Spalten heraus, die dem Alter des Kindes entspricht.
Für jede Altersgruppe sind bei minderjährigen Kindern drei Spalten vorhanden. Die erste enthält den Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle, die zweite Spalte enthält die Höhe des abzuziehenden Kindergeldes und die dritte Spalte von links enthält den Betrag, der tatsächlich zu zahlen ist.
Bei volljährigen Kindern ist der zu zahlende Unterhalt nicht ohne weiteres der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei volljährigen Kindern richtet sich der Unterhalt nach den Einkünften beider Elternteile und ist unterschiedlich, je nachdem ob das Kind noch zuhause lebt. Auch können sich eigene Einkünfte auswirken. Lassen Sie den Unterhalt eines volljährigen Kindes von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt ermitteln, der im Bereich des Familienrechts spezialisiert ist.
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